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Bei all der Kontroverse über die Wiederherstellung scheint es angemessen, dass es in der rechtlichen Vereinbarung, die Ledger ausstellt, einen Passus gibt, der garantiert, dass es keine absichtlich in die Gerätehardware, -firmware oder -software eingebauten Sicherheitshintertüren gibt, die Ihre Geheimnisse außerhalb des Geräts preisgeben könnten, wenn die Wiederherstellung nicht aktiviert ist, und dass, wenn irgendwelche Hintertüren entdeckt werden, diese gepatcht und verantwortungsvoll offengelegt werden. Auch ein juristisches Machwerk, das besagt, dass keine Regierung sie gezwungen hat, eine Hintertür einzubauen.
Diese Formulierung scheint angesichts des Vertrauens, das sie von ihren Kunden verlangen, eine selbstverständliche Voraussetzung zu sein.
Gibt es diese Formulierung bereits? Wenn ja, könnte mich jemand darauf hinweisen?